Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2017
Stand 2017
1. Verkaufsverhandlungen – Auftragsannahme
Alle Angebote sind freibleibend, mündlich genannte Preise und Bedingungen unverbindlich. Verbindlichkeit erlangen sie erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Soweit sie nicht schriftlich zu festen Preisen angenommen wurden, gelten die jeweiligen Tagespreise.
An erteilte Bestellungen ist der Käufer 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand liefert.
Die Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Annahme eines Auftrages vorausgesetzt. Entstehen daran Zweifel, evtl. durch die Auskunft einer Auskunftei, kann sofortige Bezahlung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
2. Lieferung – Lieferzeit
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.
Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bester Kenntnis des Verkäufers, ohne dass dadurch ein Fixgeschäft im Sinne des BGB entsteht.
Lieferfristen beginnen, wenn alle für die Lieferung notwendigen Einzelheiten mit Käufer und Hersteller geklärt sind. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Vorlieferanten
führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und wenn diese dann innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens nicht erfolgt.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen es sei denn, dass dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht kein Rückgaberecht. Falls unsererseits kulanterweise einer Rücknahme zugestimmt wird, so kann diese nur in ganzen, verkaufsfähigen Verpackungseinheiten (in Originalverpackung) und ohne Beschädigungen sowie unter Verrechnung von mindestens 20 % Manipulationsgebühr vom Warenwert erfolgen.
3. Versand
Falls nichts anderes vereinbart, verstehen sich alle Preise bei frachtfreier Lieferung, LKW verladen, frei Bordsteinkante. Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Bestellers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Kräfte zu stellen hat. Längere Wartezeiten werden in Rechnung gestellt. Eine Frachtvergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt.
4. Abrufaufträge
Kann der Käufer einen Liefertermin bei Zustandekommen des Auftrages nicht nennen, muss er ihn spätestens 4 Wochen danach bekannt geben. Der gewünschte Termin ist auf höchstens 3 Monate nach Abruf befristet, dabei ist mindestems die beim Hersteller zu dieser Zeit benötigte Lieferzeit einzuhalten.
5. Teillieferungen
Sind Bestellungen nicht komplett zu liefern, können, falls der Käufer dies bei der Bestellung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, Teillieferungen vorgenommen werden. Sie gelten als ein in sich abgeschlossenes Geschäft, der Kaufpreis dafür ist ohne Rücksicht auf die Restlieferung fällig.
6. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto Kasse. Verzugszinsen werden mit 10 % über dem Basissatz (§ 247 BSD) berechnet. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich darauf anfallender Schuldzinsen verwandt. Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Ein Rechnungsausgleich durch Wechsel oder Scheck, sie werden nur zahlungshalber angenommen, muss vereinbart werden und die Möglichkeit der Diskontierung gegeben sein. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Werden Wechsel von einer Bank nicht zum Diskont angenommen, kann sofortige Barzahlung verlangt werden. Bei rechtzeitig gemeldeter, berechtigter Reklamation sind die nicht beanstandeten Teile der Sendung vereinbarungsgemäß zu bezahlen. Wird für die Reklamation ein Sicherheitsbetrag zurückbehalten, darf es nur eine der Reklamation angemessene Summe sein.
Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Warenlieferung getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Verkäufereigentum stehender Waren erfolgt stets im Auftrag des Verkäufers, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wenn die gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab. Für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte abgetreten hat, gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die aus ihr hergestellten Gegenstände nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt, bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.
Von jeder Beeinträchtigung dieser Rechte durch Dritte muss der Käufer unverzüglich Mitteilung machen und dem Verkäufer einschlägige Unterlagen aushändigen.
Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- oder Wechselprotesten oder der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, gestattet der Käufer einem Bevollmächtigten des Verkäufers jederzeit das Betreten seiner Räume, um die vorhandenen Waren aufzunehmen, auszusondern und zurückzuholen.
Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
8. Schadensersatz
Dem Verkäufer steht ein Ausgleich entstandener Nachteile zu, wenn der Käufer
A) unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder
B) ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen oder
C) nach Ablauf einer ihm gesetzten Frist die Abnahme verweigert oder
D) gelieferte Ware wegen Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen zurück geholt wird.
Der Verkäufer kann als Schadenersatz verlangen:
15 % des Bestellpreises für Schäden wie in Absatz A oder B oder C beschrieben.
25 % des Bestellpreises für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung zusätzlich die entstandenen Transport- und Montagekosten für Schäden nach Absatz D.
9. Gewährleistung
Der Käufer kann als Gewährleistung grundsätzlich zunächst nur nach Erfüllung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern, wenn hierauf ohne wesentliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder dass fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen oder dass wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Abweichungen von Maßen und Gewichten, Farb- und Strukturunterschiede bei furnierten Teilen und Bezugsstoffen sind nach DIN oder den handelsüblichen Bestimmungen zulässig, sie bilden keinen Grund zu einer Beanstandung.
Offensichtliche Mängel sind von Vollkaufleuten und juristischen Personen unverzüglich, von allen anderen Käufern innerhalb 14 Tagen nach Übergabe der Ware, aber immer vor einer Verarbeitung schriftlich und unter genauer Angabe der behaupteten Mängel bekannt zu geben.
Ansonsten beträgt die Verjährung 12 Monate nach Lieferung, 5 Jahre, wenn Baumaterial geliefert und zum Bau verwendet worden ist.
10. Allgemeines
Allen Verkäufen liegen vorstehende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Ein Abschluss aufgrund dieser Bedingungen macht sie zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil aller weiteren Abschlüsse, auch wenn sie für den Einzelfall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchs- lose Annahme gilt als deren ausdrückliche Anerkennung.
Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch bei nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine.
Käuferwünsche, die von vorstehenden Bedingungen abweichen, erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
Datenschutz: Der Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen persönlichen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeiten.
Erfüllungsort für die Zahlung für Vollkaufleute ist Ansbach.
Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen ist Ansbach; auch für Rechte und Pflichten aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.